Integrationsausschuss

Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern. Davon sind 8 direkte gewählte Mitglieder gem. §27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und 7 Ratsmitglieder.


Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
  • Bewilligung von Zuschüssen für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind.

Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
  • Projekte auf der Grundlage weiterer EU-, Bundes- und Landesmittel zur Förderung der Integration und des friedlichen gleichberechtigten Zusammenlebens, vorbehaltlich der Regelungen der Hauptsatzung
  • Fragen der Migration und Integration
  • Unterbringungs- und Betreuungsangelegenheiten von Geflüchteten
  • Leitlinien, Struktur und Inhalt der Bochumer Seniorenarbeit
  • Sozial- und Gesundheitsberichterstattung
  • verbindliche kommunale Pflegebedarfsplanung
  • Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule Beruf NRW“ und Regionales Bil-dungsbüro
  • Schulentwicklungsplanung für alle Schulformen im Einklang mit dem Schulgesetz
  • Ergebnisse der Regionalen Bildungskonferenz
  • Integrierte Stadtentwicklung
  • Kinder- und Jugendförderplan
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