Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus 13 Mitgliedern und seine Zuständigkeiten sind in § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz und § 66  Kommunalwahlordnung geregelt.
 
Der Wahlprüfungsausschuss bereitet auf der Grundlage des Kommunalwahlgesetzes die Beschlussfassung des neu gewählten Rates über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl vor.

 
ALLE |
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Mitglieder
Nach oben