Umlegungsausschuss

Die Durchführung von Umlegungsverfahren obliegt dem vom Rat der Stadt Bochum bestellten Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist.Der Umlegungsausschuss besteht aus 2 Mitgliedern, sowie aus 3 stimmberechtigten Sachverständigen gemäß Baugesetzbuch.
 
Die Aufgaben des Umlegungsausschusses sind laut Baugesetzbuch folgende:
 
Der Umlegungsausschuss der Stadt Bochum ist zuständig für die Durchführung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungen in der Stadt Bochum.
 
Umlegung bedeutet im Einzelnen:
  • Baulandaufschließung
  • Grundstücksneuordnung
  • Stadterneuerung
  • schnelle Verwirklichung des Bebauungsplans
 
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