Ausschuss für Beteiligung und Controlling

Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern. Zusätzlich können noch bis zu drei sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner teilnehmen.
 
Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

  • Beteiligungen der Stadt Bochum, vorbehaltlich der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Rates
  • „Public Corporate Governance Kodex“
  • Berichtswesen und Quartalsberichterstattung zum Beteiligungscontrolling und zum Haushalt
Einführung und Umsetzung von Controlling-Systemen zur Überwachung:
  • des städtischen Haushalts,
  • von Großprojekten,
  • von Bauinvestitionen und
  • des städtischen Zins- und Schuldenmanagements
Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
  • Beteiligungscontrolling
  • Grundsätze der Strategischen Steuerung der städtischen Beteiligungen
  • Zielvereinbarungen mit städtischen Beteiligungsunternehmen
  • Grundsätze der paritätischen Besetzung in Gremien der Beteiligungsunternehmen
  • Beteiligungsbericht
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