Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

Die Rechnungsprüfung ist eine Kontrollfunktion des Rates und seiner Ausschüsse. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 15 Mitglieder.

Die Rechnungsprüfung beinhaltet eine unabhängige, sachverständige und konstruktive Beurteilung von geplanten und bereits abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen und wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt wahrgenommen. Die Rechnungsprüfung unterstützt den Rat bei seinen Entscheidungen und berät die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Ziel, ein ordnungsgemäßes, zweckmäßiges und wirtschaftliches Verwaltungshandeln zu fördern. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses können Prüfberichte und Prüfungsfeststellungen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen beraten werden.

Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses sind laut Gemeindeordnung NRW folgende:
  • die Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses
  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen
  • die Prüfung der Datenverarbeitungsprogramme
  • die Prüfung der Finanzvorfälle gemäß § 100 Absatz 4 der Landeshaushaltsordnung
  • die Prüfung von Vergaben
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