Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit

Der Ausschuss für für Sport, Bewegung und Freizeit besteht aus 15 stimmberechtigten Mitglieder und Sachkundige Einwohner (ohne Stimmrecht). 
 
Dem Ausschuss wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
  • Sport-, Bewegungs- und Freizeiteinrichtungen
  • Verwendung der Haushaltsmittel - einschließlich der Sportpauschale – für Neubau- und Modernisierung von Sportanlagen
  • Festlegung der Sportförderrichtlinien
  • Gewährung von Förderungen entsprechend der Sportförderrichtlinien an örtliche Sportvereine, Sportvereinigungen und Sportverbände, sofern nicht die Bezirksvertretungen oder die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister zuständig sind
  • Grundlegende Benutzungs- und Betreuungsverträge mit Vereinen
  • Sportstättenentwicklungsplanung, Wasserflächenentwicklungsplanung
  • Sportgroßveranstaltungen, Sport- und Bewegungsevents
  • Spiel und Bewegung in der Stadt

Der Ausschuss ist insbesondere in nachstehenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
  • Eintrittsentgelte und Benutzungsgebühren für Sportstätten
  • Regionale Sportentwicklung, nationale Sportentwicklung (z.B. Olympiade, Weltmeister-schaften, Universiade, Deutsche Meisterschaften)
  • Grundsatzangelegenheiten von Wasserflächen und Schwimmen
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