Grundsteuer: Stadtrat beschließt differenzierte Hebesätze
Der Bochumer Stadtrat hat neue Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Auf Antrag von CDU, SPD und Grünen wurde beschlossen, zwischen Wohngrundstücken (715 Prozent) und Nichtwohngrundstücken (1.190 Prozent) zu unterscheiden. Die entsprechende Satzung tritt am 1. Januar in Kraft. Die CDU hat sich vergleichsweise früh für diese differenzierten Hebesätze starkgemacht. „In ohnehin schwierigen Zeiten wollen wir die Bürgerinnen und Bürger entlasten – ob sie zur Miete wohnen oder Wohneigentum besitzen“, erklärt Unionsfraktionschef Karsten Herlitz. Im Stadtrat betonte er, dass ein einheitlicher Hebesatz eine Ungerechtigkeit gewesen wäre: „Um es klar zu sagen: Wir reden hier nicht über eine ‚Reichensteuer‘. Wir reden über normale Hausbesitzer, die sich das ganze Jahr über gefragt haben: Was droht uns da schon wieder?“
Die Stadtverwaltung hatte über Monate wegen rechtlicher Bedenken für einheitliche Hebesätze geworben. „Dies hätte“, so Herlitz, „durchweg zu einer stärkeren Belastung sämtlicher Wohnimmobilien in unserer Stadt geführt. Das Land NRW hat ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass die Kommunen differenzierte Hebesätze einführen. Im Übrigen verlassen wir uns auf das 80-seitige Gutachten der Professoren Drüen und Krumm, die keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen einheitliche Hebesätze erkennen konnten.“ In Bochum gibt es gut 97.000 zu besteuernde Grundstücke, knapp 11 Prozent sind Nichtwohngrundstücke.