Grundsteuer: CDU für differenzierte Hebesätze
Die CDU-Ratsfraktion macht sich dafür stark, dass in Bochum differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer eingeführt werden. „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten – ob sie nun zur Miete wohnen oder Wohneigentum besitzen“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Karsten Herlitz. Die Stadt selber will keine Differenzierung und für Wohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke den gleichen Hebesatz von 843 Prozent. Für die CDU der falsche Weg. Karsten Herlitz: „Die Stadt kalkuliert so, dass bei einheitlichen Hebesätzen sämtliche Wohnimmobilien stärker belastet werden. Das würde für alle Einfamilienhäuser in unserer Stadt eine Mehrbelastung von knapp 4,5 Millionen Euro bedeuten. Wir finden das nicht gerecht und nicht maßvoll. Die Menschen in unserem Land haben genug draufgezahlt in den letzten Jahren – durch permanente Gebührenerhöhungen in Bochum, Energiekrise, Inflation und die falschen Lösungsansätze der Ampel in Berlin.“
In Bochum gibt es gut 97.000 zu besteuernde Grundstücke, knapp 11 Prozent sind „Nichtwohngrundstücke“. Bei diesen würde sich nach der Einheits-Kalkulation der Kämmerei eine Gesamtersparnis von fast 10,8 Millionen Euro ergeben. Die CDU schlägt nun im Gegenzug in einem Antrag für die Ratssitzung am 19. Dezember vor, den Hebesatz für Wohngrundstücke bei der Grundsteuer B auf 710 Prozent festzusetzen – und auf 1.211 Prozent bei Geschäftsgrundstücken und unbebauten Flächen. „Das Land NRW hat ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass die Kommunen differenzierte Hebesätze einführen. Für uns spricht alles dafür, dies zu tun. Wir halten uns bei unserem Vorschlag auch an die explizite Empfehlung des Landes für aufkommensneutrale Hebesätze in Bochum“, sagt Fraktionschef Herlitz.
„Uns ist bewusst“, erklärt CDU-Fraktionsvize Roland Mitschke, „dass die Stadt aktuell auf ein Gutachten im Auftrag des NRW-Städtetags verweist, das rechtliche Bedenken gegenüber differenzierten Hebesätzen äußert. Wir halten mit dem 80-seitigen Gutachten des Landes NRW dagegen, das aus unserer Sicht absolut plausibel ist. Danach bestehen für die Professoren Drüen und Krumm keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von uns empfohlenen Hebesätze. Wir sollten jetzt eine Entscheidung im Sinne der Bochumer Bürgerinnen und Bürger treffen!“